Vogelgrippe

Vogelgrippe 2022

Nach dem Vogelgrippe-Fall in Seuzach hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die ganze Schweiz zum tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet erklärt und hierzu eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Massnahmen für das Kontrollgebiet gelten ab dem 28. November 2022. Nähere Einzelheiten siehe auch: Vogelgrippe: Massnahmen für den ganzen Kanton TG

Damit Krankheitsausbrüche frühzeitig entdeckt werden können, sollen verendete oder kranke Wildvögel auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden. Melden Sie deshalb gefundene Wildvögel der kantonalen Fischereiaufsicht oder direkt dem Veterinäramt, so dass die Kadaver geborgen, beprobt und fachgerecht entsorgt werden können. Vorsichtshalber sollten keine Wildtiere berührt werden. Weitere Informationen unter: https://veterinaeramt.tg.ch.

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