Beschränkte Freiheit für Drohnen

Beschränkte Freiheit für Drohnen

Nachdem nun in der Steinacher Bucht auch auf Steinacher Seite die Naturschutzgebietstafeln stehen, möchte der Verein mit diesem kurzen Beitrag auch auf das Problem von Störungen durch Drohnen über Naturschutzgebiete aufmerksam machen.

Für Drohnen gibt es im Kanton Thurgau mehrere Sperrzonen. Dies betrifft die Umgebung der Flugplätze Friedrichshafen und Altenrhein, sowie die verschiedenen Vogelschutzreservate am Bodenseeufer.

Der Flugplatz Friedrichshafen schränkt den Betrieb der Drohnen am Bodenseeufer zwischen Landschlacht und Salmsach ein, und der Flugplatz Altenrhein auf dem See und über Land bis Roggwil (blau). In diesen Zonen dürfen die Drohnen nicht höher als 150 m fliegen.

Gar keine Ausnahme, d.h. fliegen ist verboten, gibt es in den Vogelreservatszonen von Eschenz bis Rheinklingen, sowie in der Steinacher und Rorschacher Bucht (ocker), siehe auch Abbildung.

Auszug aus „Beschränkte Freiheit für Drohnen über Thurgauer Himmel“, Thurgauer Zeitung vom 15.10.2018

Siehe auch „Zivile Drohnen – Herausforderungen und Perspektiven», 2018 vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

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